„Jede Schülerin und jeder Schüler durchläuft die Entwicklungsphasen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens individuell zu unterschiedlichen Zeiten. Fehler zeigen Lehrerinnen und Lehrern, welche Phase der junge Mensch erreicht hat – nicht, was er falsch gemacht hat.“ (Karin Wolff, ehem. hessische Kultusministerin)
Für die Schülerinnen und Schüler, die trotz der curricularen Wissenserweiterung im Unterricht weiterhin besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zeigen, bietet die Martin-Luther-Schule individuelle Fördermaßnahmen an.
Diagnose
Die Deutschlehrkräfte stellen zu Beginn der 5. und 7. Klasse durch mehrere schriftliche Erhebungen (Diktate, Lückentexte) die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler im Rechtschreiben fest.
Förderung in den Klassen 5 und 6
Individuelle Förderung, besonders im Lesen und Rechtschreiben, ist stets auch im Fachunterricht integriert. Darüber hinaus findet für betroffene Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 eine spezielle Förderung in einer kleineren klasseninternen Gruppe nach Möglichkeit durch die eigene Deutschlehrkraft statt, was in unseren Augen einen großen Vorteil darstellt.
Die Förderkurse finden einmal wöchentlich, in der Regel vormittags in einer Randstunde oder nachmittags nach dem Klassenunterricht, statt. (in Absprache mit Frau Meichsner-Hoffmann)
Leistungsbewertung
Sind die Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben besonders gravierend, kann von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in Form von Notenschutz für die Rechtschreibung insgesamt oder für Teilbereiche abgewichen werden. Dies wird dann jeweils im Zeugnis vermerkt. Individuell können aber auch andere Nachteilsausgleiche für eines oder mehrere Fächer von der Klassenkonferenz beschlossen werden. Dies kann z.B. eine verlängerte Lesezeit oder Arbeitszeit in Klassenarbeiten sein. Solche Nachteilsausgleiche werden nicht im Zeugnis vermerkt, weil sie den Schülerinnen und Schülern keinen Vorteil bei der Leistungsbewertung verschaffen.
Die Klassenkonferenz entscheidet halbjährlich unter Berücksichtigung des Lernfortschritts über die Fortsetzung der Fördermaßnahmen. Dabei wird auch festgelegt, ob die Schwierigkeiten für die Fremdsprachen anerkannt werden.
Förderung in der Mittel- und Oberstufe
Ab der Klasse 7 bis in die Q4 liegt die Förderung in der Hand der Deutschlehrkräfte und in der Verantwortung der Eltern und Schülerinnen und Schüler. Die Deutschlehrkräfte empfehlen den betroffenen Schülerinnen und Schülern spezielles Lernmaterial, welches von den Lernenden selbständig bearbeitet werden kann und, wenn gewünscht, in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird. Für die Leistungsbewertung gilt das oben Gesagte. Für den Übergang in die Oberstufe gelten besondere Regeln, über die die Deutschlehrkräfte zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
Ansprechpartnerin
Frau Daniela Meichsner-Hoffmann (meichsner@mls-marburg.de) (Stand März 2024)