Schwerpunkt Musik

Der Fachbereich Musik in der Martin-Luther-Schule bietet Musik als Schwerpunkt ab der 5. Klasse an. Schülerinnen und Schüler, die Freude am Musizieren haben und ihre Musikkenntnisse über das normale Maß des Unterrichts nach Stundentafel erweitern möchten, sollen hiermit angesprochen werden.

Nach einer Antragstellung und Aufnahme in den Schwerpunkt Musik, wird den Schülern das Fach Musik durchgehend bis zur 9. Klasse mit verstärkter musikpraktischer Förderung angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5/6 findet der Musikunterricht im Schwerpunkt dreistündig statt. Zum normalen zweistündigen Musikunterricht mit dem gemeinsamen Spiel der Altblockflöte wird zusätzlich eine verstärkte musikpraktische Förderung angeboten. Die Teilnehmer verpflichten sich zur einstündigen Mitarbeit im Unterstufenchor oder nach Absprache zum instrumentalen Musizieren in einer anderen Musikarbeitsgemeinschaft.

Die Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 erhalten nur einen kontinuierlichen Fachunterricht, wenn sie sich in den Schwerpunkt Musik einwählen. Für diese Schüler ist die Teilnahme an einer instrumentalen oder vokalen Musikarbeitsgemeinschaft verpflichtend. Die Schüler, die keinen Schwerpunkt wählen, erhalten nach der neuen Stundentafel nur in der 7. Jahrgangsstufe epochal und in der 9. Jahrgangsstufe Musikunterricht.

Ein individueller Instrumentalunterricht kann die musikalische Ausbildung sinnvoll ergänzen. Grundlage des Unterrichts im Schwerpunkt Musik der Sekundarstufe I ist der allgemeine Lehrplan in seiner gültigen Fassung, erweitert durch verstärkte praktische Ausführung von Musik und deren reflektierende Erörterung.

Die Ergänzung des Oberstufenunterrichts mit einem Musikleistungskurs zu den durchgeführten Grundkursen findet in Kooperation mit der Carl-Strehl-Schule (Blista) statt. Die Einwahl der Schülerinnen und Schüler in den Schwerpunkt Musik ist freiwillig und sollte in der Regel in der Klasse 5 erfolgen. Ein späterer Eintritt setzt den Nachweis ausreichender instrumentaler Ausbildung voraus.

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Eltern und nach Beratung durch einen Ausschuss der Fachschaft Musik auf der Grundlage unserer Aufnahmemöglichkeiten. Ein Ausscheiden ist grundsätzlich nur zum Schuljahresende möglich.

Stand: November 2009

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