Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
„Jede Schülerin und jeder Schüler durchläuft die Entwicklungsphasen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens individuell zu unterschiedlichen Zeiten. Fehler zeigen Lehrerinnen und Lehrern, welche Phase der junge Mensch erreicht hat – nicht, was er falsch gemacht hat.“ (Karin Wolff, ehem. hessische Kultusministerin)
Für die Schülerinnen und Schüler, die trotz Förderung im Unterricht weiterhin deutliche Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zeigen, bietet die Martin-Luther-Schule in den Klassen 5 und 6 spezielle Förderkurse an.

DIAGNOSE:
Die Deutschlehrkräfte stellen zu Beginn der 5. und 7. Klasse durch mehrere schriftliche Erhebungen (Diktate, Lückentexte) die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler im Rechtschreiben fest.
Die Klassenkonferenz entscheidet halbjährlich unter Berücksichtigung des Lernfortschritts über die Fortsetzung der Fördermaßnahmen. Dabei wird auch festgelegt, ob die Schwierigkeiten für die Fremdsprachen anerkannt werden.

FÖRDERUNG:
Individuelle Förderung, besonders im Lesen und Rechtschreiben, ist stets im Fachunterricht integriert. Darüber hinaus findet für betroffene Schüler*innen eine spezielle Förderung in kleineren, klassenübergreifenden, möglichst nach Leistungsstand differenzierten Gruppen (6 – 12 Schüler*innen) statt. Im Fachunterricht wird ggf. zusätzlich individuell ein Nachteilsausgleich (z.B. verlängerte Lesezeit) oder eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt.

Förderkurse der Klassen 5 und 6
Die Förderkurse finden einmal wöchentlich, in der Regel vormittags in einer Randstunde nach dem Klassenunterricht, statt. Sie werden von erfahrenen Deutschlehrkräften betreut. Im Regelfall unterrichten die Lehrkräfte selbst auch im Deutschunterricht der Unterstufe und sind im Thema Rechtschreibförderung fortgebildet.

Förderung in der Mittel- und Oberstufe
Ab der Klasse 7 bis in die Q4 obliegt die Förderung den Deutschlehrkräften. Diese empfehlen den betroffenen Schüler*innen spezielles Lernmaterial, welches von den Lernenden selbständig bearbeitet werden kann. In regelmäßigen Abständen wird der Lernfortschritt von der Fachlehrkraft kontrolliert und die Förderung entsprechend angepasst.

Ansprechpartnerin:
Frau Daniela Meichsner-Hoffmann (meichsner@mls-marburg.de)
(Stand Juli 2018)

 

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