Hausordnung der Martin-Luther-Schule

(verabschiedet von der Schulkonferenz am 03.12.2013 – Handynutzung geändert am 05.06.2019 )

Hausordnung MLS Stand Juni 2023 (pdf)

 Alle Lehrenden und Lernenden an der Martin-Luther-Schule verpflichten sich zu gegenseitiger Toleranz und zum achtungsvollen und verantwortlichen Umgang miteinander. 

  • Bibliothek: Die Bibliothek ist ein Stillarbeitsraum. Schüler/-innen dürfen ab der Jahrgangsstufe 7 die Computer-Arbeitsplätze benutzen, sofern sie im Besitz eines Benutzer-Ausweises sind. In den großen Pausen ist die Bibliothek kein Aufenthaltsraum.
  • Bilder, Tondokumente etc.: Wenn Bilder, Tondokumente oder andere digitalisierte Daten Einzelner während der Schulzeit oder bei Schulveranstaltungen entstanden sind, dürfen sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Betroffenen (und ggf. ihrer Erziehungsberechtigten) veröffentlicht werden (Internet u. a.).
  • Essen/Trinken: Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Ob Getränke konsumiert werden dürfen, entscheidet die Lehrkraft. Kaugummikauen ist verboten.
  • Fachräume: Fachräume dürfen nur zusammen mit der Lehrkraft betreten werden.
  • Fundsachen: Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Eine Kiste mit Fundsachen (Kleidung) steht im Gang zur Lehrmittelbibliothek  (Keller).
  • Gefährliche Geräte: Um die Gefährdung anderer zu vermeiden, ist das Mitführen und Benützen gefährlicher Geräte wie Waffen, Laser-Pointer etc. strengstens untersagt.
  • Gang zur Sporthalle: Der Sportunterricht findet in der Sporthalle in der Heusingerstraße statt. Der Weg hin und zurück erfolgt ausschließlich über die Uferstraße und die Zebrastreifen in der Savignystraße und der Heusingerstraße. Beginnt der Sportunterricht in der 1., 3. oder 5. Stunde, erfolgt der Gang zur Sporthalle am Pausenende.
  • Handynutzung:
    Auf dem Schulgelände ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen elektronischen Geräten verboten. Dies betrifft insbesondere Formen der missbräuchlichen Verwendung wie das Filmen und Fotografieren von Mitschüler*innen, Lehrer*innen, dem Hauspersonal sowie das Verbreiten jugendgefährdender Inhalte.

    • Ausnahmen:
    1. Zu Unterrichtszwecken kann die Nutzung bei Bedarf durch die Lehrerin oder den Lehrer erlaubt werden.
    2. Schülerinnen und Schüler der SEK II dürfen in der Bibliothek, dem Oberstufenraum und gesondert dafür ausgewiesenen Arbeitsräumen die Geräte für schulische Zwecke verwenden.
    • Verstößt jemand gegen dieses Verbot, wird das Gerät von der Lehrerin oder dem Lehrer weggenommen und kann nach der 6. Stunde und bei einem Verstoß während der Mittagspause oder später nach der 9. Stunde bis spätestens 16 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
    • Ab dem dritten Verstoß innerhalb eines Schuljahres wird das Gerät nur an eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Hat diese oder dieser aus terminlichen Gründen nicht die Möglichkeit, das Gerät selbst abzuholen, kann die Schülerin oder der Schüler schriftlich zur Abholung bevollmächtigt werden. Das dazu zu verwendende Formular kann im Sekretariat abgeholt oder von der Internetseite der Schule heruntergeladen werden.
    • Handyregeln (mit Formularen für die Erziehungsberechtigten – pdf)
  •  Hofdienst: Die Klassenlehrer/-innen der 5., 7. und 9. Klasse teilen ihre Schülerinnen und Schüler entsprechend dem vom Hausmeister vorgelegten Plan zum Hofdienst ein und überprüfen die Durchführung. Der Hofdienst soll in den großen Pausen durchgeführt werden.
  • Klassenbücher: Der Klassenbuchdienst holt vor der 1. Stunde beim Hausmeister das Klassenbuch und gibt es dort nach Unterrichtsschluss wieder ab.
  • Klassenschlüssel: Die Klassen- und Fachräume werden von der Lehrkraft aufgeschlossen und vor den großen Pausen und nach dem Unterricht wieder abgeschlossen. Schrankschlüssel werden vom Hausmeister ausgegeben und von einer Schülerin/einem Schüler der Klasse verwaltet. Dies gilt nicht für die Klassenräume der Jahrgangsstufe 5 und 6, sofern sie noch einen Klassenraum haben.
  • Krankheit/Unfälle/Schäden: Bei Krankheit hat spätestens am dritten Tag Meldung an die Schule (bei Klassenarbeiten/Klausuren am selben Tag telefonisch an das Sekretariat) zu erfolgen. Alle Schüler/-innen führen ein Entschuldigungsheft, in dem Atteste abgeheftet und Entschuldigungen eingetragen werden.
    Unfälle – auch kleinere – sind sofort im Sekretariat zu melden. Schäden sind der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer  und/oder dem Hausmeister zu melden. Wer Schäden verursacht, wird dafür zur Verantwortung gezogen.
  • Krisenplan: Bei Amoklauf Raum abschließen und Schlüssel steckenlassen. Alle legen bzw. setzen sich so auf den Boden, dass sie sich so weit wie möglich außerhalb einer möglichen Schusslinie befinden! Anweisungen des Krisenteams und/oder der Polizei unbedingt Folge leisten. Schülerhandys sind abzuschalten.
  • Oberstufenraum: Der Oberstufenraum im Obergeschoss darf von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe in Freistunden genutzt werden. Der Schlüssel befindet sich im Sekretariat.
  • Öffnungszeiten des Gebäudes: Die Cafeteria ist ab 6.15 Uhr geöffnet. Hier können sich Fahrschüler bis zum Beginn des Unterrichts aufhalten. Die übrigen Gebäude werden um 7.45 Uhr geöffnet; der Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr.
  • Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen: Hier kommt der Erlass über pädagogische und Ordnungsmaßnahmen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.
  • Parkplatz: Die Parkplätze der Martin-Luther-Schule sind von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr reserviert für Lehrerinnen und Lehrer. Schülerinnen und Schülern ist in dieser Zeit das Parken auf dem Lehrerparkplatz verboten. Ausnahme: hintere Parkplätze beim Neubau (Unterstufengebäude) ab 14.00 Uhr. Fahrräder, Roller und Krafträder sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen.
  •  Pausen: Pausen sollen zur Bewegung genutzt werden. Mit Beginn der Pause – auch der Mittagspause – verlassen daher alle Schüler/-innen die Klassen-, Fachräume, Flure und Treppenhäuser und begeben sich auf den Schulhof bzw. in die Cafeteria. Die Fachlehrer/-innen schließen die Unterrichtsräume ab. Nach Absprache mit der Pausenaufsicht dürfen auf dem Weg zur Pause Taschen vor den Unterrichtsräumen abgestellt werden; die Türbereiche und Gänge dürfen nicht zugestellt werden. Der Weg zum Lehrerzimmer und zum Sekretariat führt über die Haupttreppe. Schüler/innen der Sekundarstufe I dürfen in den Mittagspausen das Schulgelände auf Antrag der Eltern verlassen (sie erhalten dann einen entsprechenden Ausweis); in diesem Fall ist die Schule von der Aufsichtspflicht befreit. Schüler/innen der Sek. II dürfen das Schulgelände in der großen Pause, in der Mittagspause und in Zwischenstunden verlassen. Auch hier entfällt die Aufsichtspflicht der Schule für Schüler/innen der Sek.II. Bei Regenwetter und extremer Kälte dürfen die Schüler/innen in der großen Pause in den Fluren und Klassenräumen bleiben. Es erfolgt eine entsprechende Durchsage durch den Hausmeister.
  • Pausenhöfe: Die großen Pausen sollen zur Entspannung und Bewegung genutzt werden. Bei allen Aktivitäten auf den Pausenhöfen dürfen Mitschüler/-innen nicht gefährdet werden. Im Winter ist aus diesem Grund das Schneeballwerfen verboten. In Freistunden können die Pausenhöfe auch zum Spielen genutzt werden; allerdings ist darauf zu achten, dass kein Unterricht gestört wird. Bei Ballspielen dürfen nur weiche Bälle genutzt, Fußball darf in den großen Pausen ausschließlich mit Schaumstoffbällen gespielt werden.
  • Pünktlichkeit der Lehrer/innen: Die Lehrkräfte beginnen und beenden ihren Unterricht pünktlich, damit sowohl Schüler/-innen als auch Lehrer/-innen etwas von den Pausen haben. Ab einer Verspätung von 5 Minuten benachrichtigt eine Schülerin bzw. ein Schüler das Sekretariat.
  • Pünktlichkeit der Schüler/innen: Die Schüler/innen sitzen zu Stundenbeginn auf ihren Plätzen und halten ihre Unterrichtsmaterialien bereit.
  • Raumwechsel: Die Schüler/-innen werden gebeten, Raumwechsel ruhig vorzunehmen; Klassenarbeiten und Klausuren könnten sonst gestört werden. Bei einem Raumwechsel von außerhalb des Hauptgebäudes ins Hauptgebäude können Taschen im Eingangsbereich Hof/Naturwissenschaften abgestellt werden. Für Wertsachen, die in den Taschen belassen werden, kann keine Haftung übernommen werden. Klassen/Kurse, die während der großen Pause in das Unterstufengebäude bzw. den Neubau wechseln, können die Taschen im Eingangsbereich abstellen. Auch hier ist auf Wertsachen zu achten.
  • Schülerordnungsdienst: Grundsätzlich ist jeder für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich. Zwei Schüler/-innen aus jeder Klasse/jedem Kurs sorgen für Ordnung in ihrem Unterrichtsraum und dem angrenzenden Flurbereich. Dieses Amt wird turnusmäßig weitergegeben. Der Ordnungsdienst (Fegen, Säubern der Tafel) wird nach Bedarf durchgeführt, in jedem Fall aber nach der 6. Stunde. Verlassen die Schüler/-innen ihren Raum, werden die Stühle hochgestellt bzw. unter die Tische geschoben (dies gilt auch für die Schüler/-innen der Oberstufe). Das Einhalten des Ordnungsdienstes wird von den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern kontrolliert.
  • Schulsanitätsdienst: Der Schulsanitätsdienst ist in den großen Pausen im Krankenzimmer (neben dem Hausmeisterzimmer) und während des Unterrichts über Sekretariat oder Handy erreichbar.
  • Unterricht Schüler/-innen: Die Schüler/-innen arbeiten konzentriert und stören nicht. Die Räume, das Mobiliar und andere Gegenstände in den Räumen sind pfleglich zu behandeln. Bitte auf die Sauberkeit achten.
  • Umweltschutz: Als Schulgemeinde einer zertifizierten Umweltschule beteiligen wir uns aktiv am Umweltschutz dadurch, dass Licht und elektronische Geräte nach der Nutzung ausgeschaltet werden, Fenster im Winter nur zum Stoßlüften geöffnet werden, Umweltschutz-Papier benutzt wird, Kurs- und Klassenfahrtziele wenn möglich nicht angeflogen werden, Abfall durch Benutzung von Mehrwegverpackungen vermieden wird.
  • Zigaretten, Alkohol und andere Drogen: Entsprechend dem Hessischen Schulgesetz sind das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Stand: 28.06.2023

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